Am 28. Juni 2019 hat der Bundestag das zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz (kurz: 2. DSAnpUG-EU) beschlossen. Nun muss nur noch der Bundesrat zustimmen. Die ersten Anpassungen an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfolgten mit dem ersten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) und betraf das alte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das zweite Anpassungs- und Umsetzungsgesetz enthält hauptsächlich rechtstechnische bzw. redaktionelle Änderungen für rund 154 Gesetze und zielt auf den bereichsspezifischen Datenschutz ab. So werden etwa einzelne Formulierungen an das Wording der DSGVO angepasst.
Besonders in der Kritik steht die geplante Lockerung der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB). Aktuell sind Verantwortliche zur Bestellung verpflichtet, wenn diese 10 oder mehr Personen beschäftigen, die ständig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Diese Schwelle soll nun auf 20 Personen angehoben werden, um vor allem kleinere Unternehmen zu entlasten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Ulrich Kelber, weist darauf hin, dass es kleinen Unternehmen schwerfallen wird, den datenschutzrechtlichen Anforderungen ohne einen juristisch und technisch versierten Datenschutzbeauftragten gerecht zu werden.
Lawpilots verfolgt das Änderungsvorhaben aufmerksam und wird selbstverständlich sämtliche Kursinhalte an die neuen Änderungen anpassen.
Weitere Informationen zum Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz