Durch das sogenannte „Google-Spain-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2014 erhielt das Recht auf Vergessenwerden eine große mediale Aufmerksamkeit. Das hatte zur Folge, dass das Thema mitunter in der Datenschutz-Grundverordnung aufgefasst und neben dem Recht auf Löschung kodifiziert wurde.
Primär regelt das Recht auf Vergessenwerden die Löschpflichten von Unternehmen gegenüber ihren Kunden. So sind personenbezogene Daten sofort zu löschen, wenn die Daten für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr gebraucht werden oder der Betroffene seine Einwilligung widerrufen hat.
Im folgenden Videobeitrag fasst Rechtsanwalt und Datenschutzexperte Dominik Schmidt das „Google-Spain-Urteil“ auf und erklärt dabei anschaulich, wie man diesen Fall in Zusammenhang mit dem Recht auf Vergessenwerden bringt.
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Andreas Grau
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