3 min Zuletzt auktualisiert: 11.10.2023

EU-US Privacy Shield ungültig

Der Europäische Gerichtshof erklärte am 16. Juli 2020 das 2016 beschlossene EU-US-Datenschutzschild für ungültig. Grund dafür sei laut dem Urteil des EuGH, das mangelhafte Datenschutzniveau der USA, welches nicht den Ansprüchen des europäischen Datenschutz genüge.

Was ist das Privacy Shield?

Das Privacy Shield war lange Zeit das EU-US Datenschutzabkommen, welches vom 12.07.2016 bis zum 16.07.2020 galt. Inhalt des Abkommens waren eine Reihe von Zusicherungen der US-amerikanischen Regierung und ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission.

Mit der Einführung der DSGVO wurde die Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der EU verboten, solange in den “Drittländern” kein gleichwertiges Datenschutzniveau Anwendung findet. Das Privacy Shield erlaubte den USA, als eben solch ein Drittland, die Verarbeitung personenbezogener Daten von EU-Bürgern.

Eine weitreichende Analyse des Privacy Shields finden Sie hier.

Privacy Shield: Wie geht lawpilots mit der neuen Gesetzeslage um?

Wie geht lawpilots mit der neuen Gesetzeslage um?

Durch das EuGH-Urteil zum Privacy Shield ist die Verarbeitung von Daten durch einige der größten amerikanischen Dienstleister unmittelbar betroffen. Europäische Unternehmen sind deshalb gut beraten, diese zu wechseln, damit sie die Datenschutzkonformität mit der DSGVO gewährleisten können.

Aufgrund des EuGH-Urteils vom Juli 2020 hat auch lawpilots einige der Dienstleister gewechselt. Strengerer Datenschutz durch neue Gesetzeslagen ist für uns ein gutes Zeichen und dort handeln wir entsprechend. Dadurch gewährleisten wir das hohe Datenschutz-Niveau.

Unter anderem ersetzten wir unser Chat-Tool Drift durch eine deutsche Alternative – Userlike. Außerdem wechseln wir das Tool mandrill durch das französische Tool mailjet.

Somit werden alle Informationen unserer Kunden sicher in der EU gehostet und nach den hohen Standards der DSGVO geschützt. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

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