12 min Zuletzt auktualisiert: 15.03.2023

Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung

Pünktlich zum Tag des öffentlichen Dienstes betrachten wir eine Thematik, die die öffentliche Verwaltung genauso betrifft, wie auch Unternehmen jeder Größenordnung: Korruption.

Vielen Menschen ist das Thema vornehmlich aus Vorfällen in Unternehmen bekannt, wie zum Beispiel aus der Grindel-Affäre des ehemaligen DFB-Präsident Reinhard Grindel.

Doch ein weiterer Bereich, der ebenfalls davon in verschiedenen Arten und Ausführungen betroffen ist und nicht minder Einfluss auf das Allgemeinwohl von Bürgern hat, ist der öffentliche Dienst. In diesem Beitrag möchten wir uns darauf fokussieren. In einem anderen haben wir uns der generellen Frage gewidmet: was ist Korruption?

Doch bevor wir uns schließlich der Betrachtung von Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung widmen, stellt sich für manche Leser womöglich die Frage: Gibt es Korruption in einem derart weit entwickelten Land wie Deutschland überhaupt?

Wie korrupt ist Deutschland?

Dies ist ein Thema, das vielen Menschen in Bezug auf weniger entwickelte Länder, sogenannte Drittländer, wie beispielsweise Somalia, Venezuela oder auch den Sudan als durchaus einleuchtend erscheint. Inwieweit auch Prozesse, Personen und Entscheidungen in Deutschland von Korruption beeinflusst werden, das ist oft deutlich weniger ersichtlich.

Betrachten wir zunächst die folgenden Daten von Transparency International, einer international agierenden Antikorruptionsorganisation, die anhand zahlreicher Indizes alljährlich einen kumulierten Wert als Korruptionswahrnehmungsindex publiziert:

Korruptionswahrnehmungsindex
Quelle: Transparency International

Dem Corruption Perceptions Index ist zu entnehmen, dass Deutschland von allen 180 Nationen der Welt Platz 9 belegt und damit besser abschneidet als 95% aller anderen Länder (Platz 1 teilen sich Dänemark und Norwegen mit 87 Punkten).

Vordergründig betrachtet liegt der Wert öffentlich Bediensteter, die in den vergangenen 12 Monaten (2018-2019) Schmiergeld gezahlt haben, mit etwa 2% sehr niedrig – für ein Land jedoch, in dem viele Menschen keine Korruption erwarten würden, ist dieser Wert nicht zu unterschätzen, berücksichtigt man den resultierenden wirtschaftlichen Schaden.

Im Jahr 2018 wurden laut Bundeskriminalamt knapp 4000 Straftaten zur Anzeige gebracht. In der Folge entstand ein geschätzter Schaden von etwa 120 Millionen Euro. Geht man, wie die Beamten des BKA, davon aus, dass bei weitem nicht alle Fälle zur Anzeige kommen, gelten wiederum Schätzungen von Experten, die Schäden in Milliardenhöhe vermuten.

Untermauert wird die Einschätzung der Experten von einer Studie der Unternehmensberatung Ernst & Young aus dem Jahr 2018, die nach Befragung von Managern in höheren Führungsebenen aus über 2500 Firmen folgendes Ergebnis präsentiert:

Betrugsfälle in Unternehmen
Quelle: Welt.de

Diese Ergebnisse lassen vermuten, dass das Thema zumindest in Unternehmen kein gänzlich unbekannter Prozess ist.

Doch nicht nur unternehmensintern sind derartige Betrugsfälle bekannt – allgemein bekannte Fälle in Deutschland gibt es zuhauf:

Neben dem zuvor beschriebenen Fall rund um den Ex-DFB-Präsidenten Reinhard Grindel sind weitere Großkonzerne wie BASF oder Bilfinger in der Vergangenheit im Zuge von Korruptionsbekämpfung in den Fokus von Ermittlungen gerückt.

Aber auch im öffentlichen Dienst häuft sich das Vorkommen von Betrugsfällen.

Dem Bundeslagebild zur Korruption zufolge sind 2018 von 1500 Tatverdächtigen Nehmern, also Vorteilsnehmern, etwa 77% Amtsträger gewesen.

Untermalt werden diese Zahlen durch eine Varietät an weiteren, publiken Fälle, die bereits zu Untersuchungen und auch Urteilen geführt haben.

Darunter sind beispielsweise der ehemalige Oberbürgermeister Regenburgs, Joachim Wolberg, der bereits 2017 der Bestechlichkeit wegen angeklagt wurde. Er soll bei verschiedenen Bauvorhaben geldwerte Vorteile für sich und ihm nahestehende Personen in Höhe von 120.000€ erhalten haben.

Ein ähnliches Vorgehen hat offenbar in Ingolstadt stattgefunden, wo der Ex-Bürgermeister Alfred Lehmann Ende 2019 einer Haftstrafe nur knapp entgangen ist. Laut Staatsanwaltschaft hat er Zuwendungen in Form von Wohnungen zum Vorzugspreis erhalten. Dabei handelte es sich um Wohnungen in einer modernisierten Kaserne, für die er als Amtsträger zuvor die Sanierungsprojekte an entsprechende Baufirmen vergeben hatte.

Quelle: Tagesschau

Diese Vorkommnisse geben Recht zur Annahme, dass Korruption in Deutschland sowohl in Unternehmen als auch in öffentlichen Institutionen weiter verbreitet ist, als allgemein bekannt.

Um dieser negativen Entwicklung beizukommen, und die Integrität aller beteiligten Mitarbeiter und Amtsträger zu wahren, sollten Dienstellenleitungen der öffentlichen Verwaltung funktionierende Maßnahmen der Prävention in ihrem Verantwortungsbereich etablieren.

Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst

Zur effektiven Eindämmung der Korruption im öffentlichen Dienst gibt es eine Vielzahl von potentiellen Interventionen und Handlungsanweisungen, die, mit Blick auf die Bundesverwaltung, mitunter von der Bundesregierung selbst veröffentlicht worden sind.

Betrachten wir daher einen Auszug wesentlicher Instrumente, die für eine wirksame Prävention im öffentlichen Dienst eingesetzt werden sollten.

Risikoanalyse korruptionsgefährdeter Bereiche

Führungskräfte der öffentlichen Verwaltung sind dazu angehalten, in regelmäßigen Abständen, spätestens aber nach fünf Jahren, korruptionsgefährdete Arbeitsgebiete und -bereiche zu erfassen und einer Risikoanalyse zu unterziehen.

Gefährdete Bereiche umschließen unter anderem Abteilungen, die mit häufigen Außenkontakten verbunden, bei der Vergabe von Förderungen, Subventionen oder Zuwendungen sowie bei der Erteilung von Aufträgen und Genehmigungen beteiligt sind.

Beispielhaft für diese Bereiche sind etwa die zuständigen Abteilungen für Bauvorhaben und Asylverfahren, wie die Fälle der zuvor genannten Oberbürgermeister exemplarisch verdeutlichen.

In Folge der durchgeführten Risikoanalysen sollten, je nach Ergebnis, konkrete Schritte abgewogen werden, wie etwa eine Umstrukturierung der Prozesse im Sinne des Mehr-Augen-Prinzips oder eine Änderung der Personalzuteilung durch Personalrotation.

Transparenz durch das Mehr-Augen-Prinzip

Die Erforderlichkeit dieser Maßnahme ergibt sich hauptsächlich aus der zuvor erwähnten Risikoanalyse.

Bei dem Mehr-Augen-Prinzip geht es, wie der Name bereits vermuten lässt, um die Prüfung von Arbeitsergebnissen durch weitere Beschäftigte des gleichen oder angegliederten Arbeitsbereichs.

Zusätzliche Transparenz gewinnt das Mehr-Augen-Prinzip schließlich auch dadurch, dass Kontrollgänge oder andere Arten von Terminen, bei denen Außenkontakt entsteht, vorsorglich durch zwei Mitarbeiter erledigt werden. Zudem sollte der Verwaltungsvorgang mithilfe eines Vermerks bzw. kurzen Berichts dokumentiert werden, um eine Nachvollziehbarkeit der Vorgänge im Nachhinein zu gewährleisten.

Personalrotation in der Verwaltung

Führt man sich vor Augen, dass Korruption in erste Linie durch vorherigen Beziehungsaufbau bedingt ist, wird die Sinnhaftigkeit von Aufgaben- bzw. Personalrotation innerhalb der Dienststellen unmittelbar ersichtlich.

Natürlich sollte bereits bei Einstellung neuen Personals geprüft werden, ob auffällige Verhaltensweisen, soziale Probleme in Form von Alkohol- oder Spielsucht oder Verschuldung Bewerber für Positionen in korruptionsgefährdeten Arbeitsbereichen ausschließen.

Generell sind Rotationszeiträume individuell festzulegen, abhängig von Arbeitsbereich und Gefährdung durch Korruption, sollten aber eine Dauer von fünf Jahren nicht überschreiten.

Eine etwaige Verlängerung muss aktenkundig festgehalten werden.

Bestellung eines Antikorruptionsbeauftragten

Die Bestellung eines Antikorruptionsbeauftragten für Dienststellen ist eine weitere, grundlegende Maßnahme.

Dabei sind seine Aufgaben des sehr vielseitig. Er ist zuständig für Beschäftigte und als Berater für Dienststellenleitungen tätig sowie Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger.

Er kümmert sich um die Einführung von Maßnahmen zur Prävention innerhalb seiner Abteilung. In dieser Tätigkeit ist er ebenfalls verantwortlich für die korrekte Durchführung der oben genannten Präventionsmaßnahmen.

Darüber hinaus ist das Ziel dieser Position, Aufklärung, Beratung sowie allgemeine Sensibilisierung der Mitarbeiter, wie etwa durch Online-Schulungen oder Seminare, für das Thema zu schaffen. Nicht zuletzt sollte er auch Richtlinien zum Umgang mit Belohnungen und Zuwendungen aufstellen und deren Einhaltung durch entsprechende Kontrollinstrumente prüfen.

Korruption eindämmen durch Online-Schulungen

Fest steht, Amtsträger und Unternehmen, die in derartige Straftaten verwickelt sind, verlieren nicht nur ihre Integrität gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, sondern im Zweifel auch Geld und Freiheit.

Wie dieser Beitrag zeigt, ist das Thema durchaus aktuell in deutschen Institutionen und Unternehmen. Diese Tatsache verlangt nach entsprechender Wahrnehmung und, wichtiger noch, effektiven Maßnahmen zur Vorbeugung.

Ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Sensibilisierung von Mitarbeitern und Führungskräften hinsichtlich der Erkennung von Korruption im eigenen Arbeitsbereich.

Aus diesem Grund hat lawpilots für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung sowie für Verantwortliche aus Einkauf, Vertrieb & Marketing Online-Schulungen konzipiert, die auf die individuellen Problemstellungen und zielgerichteten Interventionen dieses Bereichs zugeschnitten ist.

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