Theoretisch können Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Büro durch sogenannte „Keylogger“ ausspähen. Doch sind solche Maßnahmen überhaupt erlaubt? (Quelle: faz.net)
Ein passendes Interview mit Kathrin Schürman, Rechtsanwälten für Datenschutz- und IT-Recht, zum Thema Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie hier.