11 min Zuletzt auktualisiert: 16.10.2023

Arbeitsschutzgesetz in Deutschland: Alle was ArbeitgeberInnen wissen müssen

In Deutschland steht die Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen im Fokus der Arbeitswelt. Hierbei spielt das Arbeitsschutzgesetz, zusammen mit einer Reihe ergänzender Vorschriften und Gesetze, eine zentrale Rolle. Doch welche genauen Bestimmungen gibt es? Welche Pflichten haben ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen? Und wie können Unternehmen eine robuste Sicherheitskultur etablieren? Dieser Artikel gibt einen detaillierten Einblick in die Regelungen des Arbeitsschutzes in Deutschland und zeigt auf, warum er nicht nur gesetzlich, sondern auch für das Wohlbefinden Ihrer Belegschaft und die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens von essenzieller Bedeutung ist.

Wie ist der Arbeitsschutz in Deutschland geregelt?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient als Grundlage für den Schutz und die Sicherheit von ArbeitnehmerInnen. Zahlreiche Verordnungen ergänzen das Arbeitsschutzgesetz. Diese regeln den Arbeitsschutz, für bestimmte Branchen und Tätigkeitsbereiche ganz detailliert. Zu diesen zählen unter anderem die Verordnung über Baustellen (BaustellV), die Verordnung über Betriebssicherheit (BetrSichV) und die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV). Zusätzlich gibt es einige bedeutende Gesetze wie das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Was besagt das Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in Kraft seit dem 21. August 1996, ist ein wichtiges Instrument, das die Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen in Deutschland schützt. Es dient der Umsetzung von EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz auf nationaler Ebene. Seine Hauptzielsetzung besteht darin, das Wohlbefinden der Mitarbeitenden während ihrer Arbeitszeit durch gezielte Schutzmaßnahmen zu fördern und sicherzustellen.

Es legt die gesetzlichen Grundlagen fest, die ArbeitgeberInnen dazu verpflichten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu minimieren. Hierzu gehören die Bereitstellung von Schutzausrüstung, die Schulung der Beschäftigten im sicheren Umgang mit Arbeitsgeräten und die Ergonomie am Arbeitsplatz.

Zusätzlich zielt das Arbeitsschutzgesetz darauf ab, Arbeitsunfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu verhindern. Es schreibt vor, dass ArbeitgeberInnen Gefährdungsbeurteilungen durchführen müssen, um mögliche Risiken zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Was steht im Mittelpunkt des Arbeitsschutzgesetzes?

Schutz von körperlicher und psychischer Gesundheit

Das ArbSchG setzt in § 3, Abs. 1, § 4 Abs. 1ein klares Ziel: ArbeitnehmerInnen soll ein gesundes Arbeitsumfeld – sowohl körperlich als auch geistig – garantiert werden. Hierbei geht es nicht nur um physische Risiken, wie das Bedienen gefährlicher Maschinen, sondern auch um seelische Herausforderungen, von Stress bis hin zu Mobbing.

Vorbeugen statt heilen

Das Arbeitsschutzgesetz legt großen Wert auf Prävention. Es geht darum, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und ihnen proaktiv entgegenzuwirken. Das bedeutet, dass ArbeitgeberInnen regelmäßige Gefährdungsanalysen durchführen und basierend darauf Schutzmaßnahmen entwickeln müssen. Dies beinhaltet beispielsweise das sichere Gestalten von Arbeitsplätzen, den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln oder auch das Beachten psychischer Belastungen.

Arbeitsschutz als fester Bestandteil des Unternehmens

Für ein gesundes Arbeitsumfeld ist es unerlässlich, dass der Arbeitsschutz tief in der Unternehmenskultur verankert ist und nicht nur als „Add-on“ betrachtet wird. Er muss in den Alltag des Betriebs integriert und in allen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden.

Gemeinsam für mehr Sicherheit

Das ArbSchG unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen. Ein effizienter Arbeitsschutz ist nur durch gemeinsames Engagement möglich. Hierbei spielen auch die Beteiligung von Betriebsräten und die Expertise von Fachkräften für Arbeitssicherheit eine entscheidende Rolle.

Welche Pflichten haben ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen laut dem Arbeitsschutzgesetz?

Pflichten der ArbeitgeberInnen

Die Pflichten der ArbeitgeberInnen im Bereich des Arbeitsschutzes sind von großer Bedeutung und spielen eine zentrale Rolle beim Schutz der Belegschaft. Dabei geht es nicht nur um die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen, sondern auch um die klare Kommunikation von Neuerungen und die Überwachung der Bestimmungen. Ein Kernstück des betrieblichen Sicherheitskonzepts ist die Gefährdungsbeurteilung, bei der alle potenziellen Risiken am Arbeitsplatz erfasst und bewertet werden. Basierend auf dieser Bewertung legen ArbeitgeberInnen die erforderlichen Schutz- und Präventionsmaßnahmen fest. Die Pflichten lassen sich wie folgt zusammenfassen: 

  • Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung 
  • Pflicht zur Dokumentation 
  • Pflicht zur Erstellung von Betriebsanweisungen 
  • Pflicht zur Unterweisung
  • Pflicht zur Implementierung von Arbeitsschutzmaßnahmen für besonders gefährliche Arbeitsbereiche
  • Pflicht zu Erster Hilfe und zur Vorsorge für Notfälle

Pflichten der ArbeitnehmerInnen 

Obwohl ArbeitgeberInnen die Hauptlast des Arbeitsschutzes tragen, sind auch ArbeitnehmerInnen in der Pflicht. Sie müssen gemäß ihrer Fähigkeiten und den Anweisungen ihrer ArbeitgeberInnen für ihre eigene Sicherheit und die ihrer KollegInnen sorgen. Dazu gehört der sachgerechte Umgang mit Arbeitsmitteln und Schutzausrüstung. Erkennen Mitarbeitende Risiken oder Gefahren, müssen sie diese sofort melden. Missachten ArbeitnehmerInnen diese Pflichten, sollte dies dokumentiert werden. In extremen Fällen kann dies sogar zur Kündigung führen.

Für wen gilt das Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle volljährigen Beschäftigten, unabhängig von der Branche. Dazu zählen ArbeitnehmerInnen, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte, RichterInnen, SoldatInnen und Angestellte in Behindertenwerkstätten. Einige wenige Ausnahmen bestehen jedoch:

  • Angestellte in Privathaushalten
  • Mitarbeitende auf Seeschiffen 
  • ArbeitnehmerInnen, in Unternehmen, die dem Bundesberggesetz unterliegen 

Welche Folgen drohen bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz?

Das Nichtbefolgen des Arbeitsschutzgesetzes kann erhebliche finanzielle Folgen haben. Gemäß § 25 ArbSchG kann ein solcher Verstoß Bußgelder von bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen. Bei bewussten und wiederholten Missachtungen, vor allem wenn sie die Gesundheit oder das Leben der Mitarbeitenden gefährden, kann gemäß § 26 ArbSchG sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden.

Ein spezielles Augenmerk liegt auf der Gefährdungsbeurteilung: Wird diese nicht ordnungsgemäß dokumentiert, sieht der Bußgeldkatalog für den Arbeitsschutz ein Bußgeld von 5.000 Euro vor. Dieser Betrag dient jedoch nur als Richtwert und kann je nach den genauen Umständen angepasst werden.

Es mag verlockend erscheinen, das Arbeitsschutzgesetz zu umgehen, um Kosten zu sparen. Doch tatsächlich ist ein umfassender Arbeitsschutz eine Investition, die sich auszahlt. Untersuchungen belegen, dass Mitarbeitende, die sich sicher und geborgen fühlen, deutlich produktiver arbeiten. Dies steigert die Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Unternehmens erheblich.

Wie kreiert man eine starke Sicherheitskultur im Unternehmen?


Ein effektiver Arbeitsschutz basiert nicht allein auf technischen Lösungen und Vorschriften. Der Schlüssel zum langfristigen Erfolg liegt in der Etablierung einer robusten Sicherheitskultur innerhalb des Unternehmens. Aber wie gelingt das? Eine erfolgreiche Sicherheitskultur lässt sich nicht über Nacht verwirklichen. Vielmehr handelt es sich um eine tiefgreifende Veränderung von Einstellungen und Verhaltensweisen, die oft über Jahre oder gar Jahrzehnte gewachsen sind. Solche Veränderungen bedürfen Geduld und Beharrlichkeit. Es ist ein schrittweiser, stetiger Prozess, der durch kontinuierliche Anstrengungen und Engagement von allen Beteiligten – von der Führungsebene bis zu den Mitarbeitenden – geprägt sein sollte.

Der Weg dorthin beinhaltet:

  • Bewusstsein schaffen: Mitarbeitende müssen die Bedeutung des Arbeitsschutzes verstehen und diesen als integralen Bestandteil ihrer täglichen Arbeit ansehen.
  • Fortbildungen anbieten: Regelmäßige Schulungen und Workshops helfen, das Wissen und die Fähigkeiten der Mitarbeitenden ständig zu aktualisieren.
  • Offene Kommunikation fördern: Ein offener Dialog über Sicherheitsfragen, Bedenken und Vorschläge sollte immer ermutigt werden.
  • Verantwortung teilen: Alle  im Unternehmen, unabhängig von ihrer Position, sollten sich als Teil der Sicherheitskultur sehen und entsprechend handeln.

Der Aufbau einer solchen Kultur mag zunächst herausfordernd erscheinen, doch die Investition zahlt sich mehrfach aus. Eine starke Sicherheitskultur reduziert nicht nur Risiken und Unfälle, sondern fördert auch das allgemeine Wohlbefinden, die Zufriedenheit und letztlich die Produktivität der Mitarbeitenden. Ein sicherer Arbeitsplatz ist schließlich ein Gewinn für alle.

Fazit

Das Arbeitsschutzgesetz in Deutschland unterstreicht die herausragende Bedeutung des Arbeitsschutzes, nicht nur als gesetzliche Verpflichtung, sondern auch als Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit und des Wohlbefindens der ArbeitnehmerInnen. Die eingehenden Bestimmungen und Richtlinien dienen dazu, ein gesundes, sicheres und produktives Arbeitsumfeld zu schaffen. Dabei obliegt es sowohl ArbeitgeberInnen als auch ArbeitnehmerInnen, diese Vorschriften zu kennen, zu verstehen und anzuwenden. Die Etablierung einer starken Sicherheitskultur innerhalb eines Unternehmens erfordert zudem Engagement und kontinuierliche Anstrengungen von allen Beteiligten. Schlussendlich ist ein effektiver Arbeitsschutz nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein entscheidender Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Ein Investieren in den Arbeitsschutz zahlt sich somit in vielerlei Hinsicht aus – für das Individuum, das Kollektiv und das Unternehmen insgesamt.

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